Montagebedingungen

KÄLTETECHNIK Dresen + Bremen GmbH, Waller Esch 3, 49594 Alfhausen

Vertragsbedingungen für Montagearbeiten
(einschließlich Kundendienst- und Reparaturarbeiten) 

 Montagebedingungen als PDF


Stand 02.01.2007


Allgemeines
Montage erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Bestellers verpflichten den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten nach seinen Bedingungen auszuführen, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden.

Montagevoraussetzungen
Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, daß die Bauarbeiten soweit fortgeschritten sind, daß die Montage ungehindert und in einem Zuge durchgeführt werden kann.

Verschließbarer Aufenthalts- und Lagerraum, Gerüste, Rüst- und Hebezeuge, Hilfskräfte und Hilfsmittel zum Transport schwerer Gegenstände, Beleuchtungen, Betriebsstrom, Wasser und Heizmaterial, auch für die probeweise Inbetriebsetzung, sind uns kostenlos für die Dauer der Montage zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat uns rechtzeitig vor Beginn von Schneid-, Schweiß-, Auftau-, Lötarbeiten oder dgl. auf etwaige Gefahren ( z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) hinzuweisen und er hat alle Sicherheitsvorkehrungen ( z.B. Gestellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw. ) auf seine Kosten zu treffen.
Eine Haftung für Schäden, die durch Arbeiten oben bezeichneter Art verursacht sind, wird nicht übernommen. Sofern der Lieferer doch haftbar sein sollte, beschränkt sich seine Haftung in jedem Falle der Höhe nach auf die Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung.

Für alle während der Montage entstandenen Schäden, die durch nicht zum Montagepersonal des Lieferers gehörige Personen verursacht sind, oder für Abhandenkommen von Materialien, haftet der Besteller.

Die Anlage wird vom Lieferer probeweise in Betrieb gesetzt. Ergeben sich hierbei keine Beanstandungen, so gilt die Anlage als fertiggestellt und abgenommen, auch wenn der Besteller hierbei nicht mitgewirkt hat. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistung.

Bedingung der Anlage
Während der probeweisen Inbetriebsetzung wird das Bedienungspersonal des Bestellers von unserem Monteur in der Bedienung der Anlage eingewiesen.

Nebenarbeiten
Z.B. Maurer-, Verputz-, Erd- und Anstreicher Arbeiten, Isolier-, Wasserinstallations-und Elektroarbeiten sind im Angebot nicht enthalten. Sie sind nur von uns zu leisten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendige Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten nicht ein. Diese werden zusätzlich berechnet.

Vergütung
Montagearbeiten sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gesondert zu vergüten:
1. Vorbereitungs-, Reise-, Arbeits- und Wartungsstunden
2. Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertags-
arbeit einschließlich der Zuschläge
3. Kosten für Hin- und Rückfahrt
4. Auslösung und Übernachtungskosten
5. Leihgebühren für Kältemittelbehälter
Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme ohne Verschulden von uns, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und weiter erforderlichen Reisen zu tragen. Den Monteuren sind die Stunden, die sie gearbeitet haben, zu bescheinigen. Über die ordnungs-
gemäße Montage und Inbetriebsetzung ist dem Monteur bei seiner Abreise eine Bescheinigung auszustellen.

Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an uns zu leisten. Die Aufrechnung gegen Forderungen an uns ist ausgeschlossen.

Haftung und Mängel
Für Mängel der Leistung einschließlich nicht erkennbarer Mängel haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die bei Fachgerechter Handhabung – Bedienung und Wartung
- bei Normalbetrieb innerhalb 6 Monate
- bei Tag- und Nachtbetrieb innerhalb 3 Monate
- für Austauschgeräte reduziert sich diese Gewährleistungszeit um 50%
vom Tage der Erfüllung ab gerechnet nachweisbar infolge schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden.
Liegt bei dem Schadenseintritt nur Fahrlässigkeit des Lieferers vor, so wird bei Leistungen im Rahmen der Gewährleistungen nur das verwendete Material unentgeltlich gestellt. Anfallende Löhne sowie Fahrtauslagen sind zu erstatten.

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Im übrigen gelten auch für Montagearbeiten unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entsprechend.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Bersenbrück.